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Kleines Nummernschild US Import SLK AMG 32


UweB.
Zur Lösung Gelöst von UweB.,

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Moin, kann mir jemand einen Gutachter empfehlen der in Hamburg beim St.VA zugelassen ist und mir bestätigt das ein US SLK AMG ein kleines Nummernschild gehört?

Ich will das Kuchenblech hinten loswerden und es passt eben nicht in die, baulich vorgegebene Lücke in der Heckklappe

Danke im Voraus  

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Hi Uwe, poste doch mal Bilder Deines Autos, sodass man sich vorstellen kann, wie Du argumentieren kannst.

Kleine einzeilige Kennzeichen sind äußerst schwierig, hier bei uns in Nordbayern bekommen das nur amerikanische Autos, die bauartbedingt nur kleine Kennzeichen aufnehmen können und auch keine europäische Variante der Stoßstange verfügbar ist 

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Moin,

vom TÜV die bauartbedingte Größe des Kennzeichens bestätigen lassen, z.B. "Größe des vorderen/hinteren Kennzeichens .... x .... mm" und dies in die Papiere eintragen lassen, fertig.:-))!

Gruß, Georg

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vor 17 Minuten schrieb GeorgW:

Moin,

vom TÜV die bauartbedingte Größe des Kennzeichens bestätigen lassen, z.B. "Größe des vorderen/hinteren Kennzeichens .... x .... mm" und dies in die Papiere eintragen lassen, fertig.:-))!

Gruß, Georg

Hast du heute keine Chance mehr wenn es die Möglichkeit der Umrüstung gibt - und für den Slk gibt es halt deutsche/EU Stoßstangen :-(

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Wenn das Blech entsprechend der US-Ausführung geformt ist, hast Du Chancen, dass es so funktioniert wie von @GeorgW beschrieben. Erst wenn es wirklich vom TÜV genau mit Abmessungen etc. eingetragen ist, hast Du bei der Zulassungsstelle Argumente. 

 

Ich kenne das Problem von den C1/C2/C3-Corvettes. Bei einigen Modellen hat theoretisch mit etwas Bastelei vorne ein größeres Nummernschild platz, aber halt nur theoretisch (für die Zulassungsstelle). Die Zulassungsstellen hier in Bayern (wobei manche etwas entspannter sind, aber die Vorgaben ständig schlimmer werden) verlangen, dass die Nummerschildgröße dann vorne und hinten eingetragen ist. Damit geben sie dir die kleinen Schilder. Wie das heute im Denunzianten-Deutschland so üblich ist, benötigen sie eben auch eine Grundlage auf der sie das kleine Schild herausgeben. Zulassungsstellenleiter können Bücher darüber schreiben über Leute die - teils extrem unverschämt - in der Behörde auflaufen mit Bildern von Autos die sie gemacht haben und dann fragen "Wieso der und ich nicht" etc. Wenn da nix nachweisbar ist, steht zwei Tage später der Anwalt da. Wohlgemerkt - wir sprechen von einer Nummernschildgröße. Irre. 

 

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vor 5 Stunden schrieb GeorgW:

Moin,

vom TÜV die bauartbedingte Größe des Kennzeichens bestätigen lassen, z.B. "Größe des vorderen/hinteren Kennzeichens .... x .... mm" und dies in die Papiere eintragen lassen, fertig.:-))!

Gruß, Georg

Danke für die Antwort, und genauso dacht ich funktioniert es, leider die Rechnung ohne das Verkehrsamt gemacht - die wollen ein Gutachten und selbst dann ist es nicht automatisch zugeteilt. Deshalb die Frage nach einem in HH und für das Verkehrsamt zugelassenen Gutachter 

vor 5 Stunden schrieb coolbeans:

Hast du heute keine Chance mehr wenn es die Möglichkeit der Umrüstung gibt - und für den Slk gibt es halt deutsche/EU Stoßstangen :-(

es geht ja nur um das hintere Schild ;((( und ich glaube nicht das die mich zwingen könne einen neuen deutschen Deckel zu kaufen 

vor 4 Stunden schrieb UweB.:

es geht ja nur um das hintere Schild ;((( und ich glaube nicht das die mich zwingen könne einen neuen deutschen Deckel zu kaufen 

Natürlich nicht. Aber halt dann dein Problem ob hässlicher Zweizeiler oder wie du eben einen langen Einzeiler montierst. Die sind da mittlerweile richtig stur.

Moin, hier ein paar Fotos von meinem AMG 

das hintere Nummernschild empfinde ich schon fast als Körperverletzung  ;=((

Bin weiter dran ein kleines Schild zu bekommen ....

IMG_2036.JPG

IMG_2038.JPG

IMG_2040.JPG

Ein kleine einzeiliges Kennzeichen wird sicherlich sehr schwierig. Vielleicht lässt sich Deine Zulassungsstelle jedoch auf diesen Kompromiss ein.

 

IMG_8545.thumb.jpeg.58bbc6434e18319ff89a78d9d81ad163.jpeg

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo UweB.,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Mercedes AMG (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Jetzt kommt der Vorschlag von der LBV mir ein Gutachten für 380€ erstellen zu lassen nur um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen .... aber ohne Garantie das dann ein kleines Schild zugeteilt wird 😡

Unglaublich was man sich gefallen lassen muss!

Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt nur um zu erfahren ob wir als " Bürger " und Steuerzahler alles über uns ergehen lassen müssen.

Ich berichte weiter darüber 

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Hallo @UweB.,

bitte verstehe mich nicht falsch, ich möchte dir auf gar keinen Fall reinreden. Ich kann dich durchaus verstehen das du gerne dieses Nummernschild haben möchtest. Aber ist es dir das wirklich wert so einen Stress auf dich zu nehmen, Lebensqualität zu entbehren, dazu einen Anwalt zu konsultieren und möglicherweise noch einen Rechtsstreit zu führen? Nur für ein Nummernschild? Ich kann hier nur für mich persönlich sprechen, aber mir wäre es das beim besten Willen nicht mehr wert. 

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vor 9 Stunden schrieb UweB.:

Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt nur um zu erfahren ob wir als " Bürger " und Steuerzahler alles über uns ergehen lassen müssen.

Ich möchte mich den Ausführungen von @Sarah-Timo anschließen. Ich sehe - mit einigen juristischen Grundkenntnissen aus meinem Studium - da wenig Aussichten. Die Kennzeichengröße wird in der FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) geregelt. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt. Verordnungen sind Regelungen, die festlegen, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind. Soweit ich das überblicken kann, basiert die FZV auf § 21 StVZO. Damit sollte eigentlich die rechtliche Grundlage bindend sein.

 

Jeder hat ein eine andere Auffassung bezüglich der Regeln. Dennoch sind sie nicht für Einzelne gemacht sondern für die Gesellschaft. Ob es uns nun passt oder nicht. Ein gerichtlicher Weg ist immer möglich - das ist ja das schöne an der Gewaltenteilung.

Inwieweit ein Anwalt Dir helfen kann, eine Rechtsanspruch auf "Anarchie" (Ironie!) aufgrund Deiner "eingeschränkten Rechten als Bürger und Steuerzahler" für Dich durchzusetzen, weiß ich nicht. Ich bezweifle aber, dass es eine Möglichkeit gibt.

 

Na ja - ist Dein Geld und Deine Zeit. @Sarah-Timo hat da schon Recht. Wenn's Dir wert ist, für ein Stück Bleck am Arsch eines Fahrzeugs so einen Aufriss zu machen, bleibt es Dir überlassen. Dein Geld, Deine Zeit! Mir wäre es das nicht wert :).

 

Ich wünsche Dir dennoch viel Erfolg und würde mich freuen, wenn Du uns mit "News" auf dem Laufenden hältst.

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Ist der SLK AMG 32 Heckdeckel denn anders, als bei den normalen SLKs? Wenn nicht, dann würde ich mir einen gebrauchte EU-Variante holen (den ggf. neu lackieren lassen) und anschrauben mit entsprechendem "normalen" Blech hinten. Den alten Deckel würde ich wegstellen für den Verkauf.

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Natürlich sieht das Kuchenblech auf dem Heckdeckel scheiße aus. Keine Frage. Es gibt, wie immer 😉, zwei Möglichkeiten, beide hier beschrieben.

 

1. Umbauen auf den "deutschen" Heckdeckel und montieren eines einzeiligen 520 x 110 mm Kennzeichen 

oder

2. Erstellen eines Gutachtens, in dem die maximale Größe des Kennzeichen festgestellt wird und das der Umbau der Kennzeichenmulde nicht "mit einfachen Mitteln" möglich ist. Dann kann die Zulassungsstelle ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen

255 x130 mm (wie für Leichtkrafträder) zuteilen.

 

Ein Anwalt wird dir nicht viel helfen. Wenn die Zulassungsstelle dir einen, wenn auch teuren, Weg aufzeigt, solltest Du diesen gehen, wenn es Dir das wert ist. Behörden im allgemeinen reagieren sehr ungern auf juristischen Druck. Und deinen Namen hängen sie auf einem Zettel unter den Empfangstresen. Viel Spaß beim nächsten Besuch!

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Übrigens:

https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/kofferraumdeckel-heckdeckel-w170-mercedes-slk-gebr-silber-744/2674392120-223-9340

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Hier mal beispielhaft ein Zitat aus der "Arbeitsanweisung zur FZV" aus Schleswig-Holstein. Sieht in anderen Bundesländern ziemlich ähnlich, bzw. gleich aus! Gibt einen schönen Einblick in die Denkweise und macht manche Entscheidungen verständlicher. Logik und gesunder Menschenverstand sind natürlich auszuschalten! 😉

 

1. Kennzeichengröße 
1.1 
Für die Ausgestaltung der Kennzeichen sind die Regelungen der Anlage 4 maßgebend. Ausnahmen von 
der Größe des Kennzeichens dürfen grundsätzlich nicht genehmigt werden, weil im Falle einer Unfall-
flucht oder einer Ordnungswidrigkeit/Straftat die Identifizierung des Fahrzeuges und damit des Fahrers
sichergestellt sein muss. Jede Verkleinerung des Kennzeichens führt zu einer schlechteren Ablesbarkeit. 
Die Umrüstung des Fahrzeuges ist dem Halter grundsätzlich zuzumuten. 
1.2 (kurze Erkennungsnummer) 
Reicht der vorhandene Platz der vorgesehenen Anbringungsstelle bei Fahrzeugen nicht aus, sind zu-
nächst die Vorgaben gem. Anlage 4, Abschnitt 1, Nr. 4, Sätze 2 ff. FZV anzuwenden. Insbesondere sind 
für derartige Fahrzeuge kurze Erkennungsnummern (2- oder 3-stellig) vorzuhalten, die ggf. auch in 
Engschrift ausgefertigt sein können. 
1.3 (Umrüstung) 
Sofern die Anbringungsstelle für das vorgesehene Kennzeichen immer noch nicht ausreichend ist, ist die
Umrüstung der Fahrzeuge mit einem dafür geeigneten Kennzeichenträger mit Beleuchtung als zumutbar 
anzusehen (Materialkosten ca. 150,-- €). Bei der Beurteilung des vertretbaren Aufwandes werden Kosten 
bis ca. 5 % des Zeit- / Wiederbeschaffungswertes als zumutbar angesehen. Auf Verlangen sind Nach-
weise (z.B.: Wertgutachten, Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt) vom Halter vorzulegen. 
1.4 (Gutachten) 
In Zweifelsfällen (z.B. technisch unmöglich) kann die Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich 
anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle (aaS) anfordern. Von diesem ist in dem 
Gutachten darzulegen, dass eine Umrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 
ist. Eine reine Zustandsbeschreibung des vorhandenen Platzes der Anbringungsstelle reicht dafür nicht 
aus. 
1.5 
Wird ein Fahrzeug oder Kraftrad nachträglich verändert, so dass eine Ausnahmegenehmigung für Form 
und Größe des Kennzeichens erforderlich wird, ist diese unter Hinweis auf die Rück- oder Umrüstung zu 
verweigern. 
1.6 
Muss eine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes Kennzeichen erteilt werden, ist der Geltungsbe-
reich auf den jeweiligen Zulassungsbezirk zu beschränken.

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@BWQ : Das Du verwirrt bist, verstehe ich gut. Geht mir beim Lesen dieser juristischen Texte auch immer so! 

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Erklärt so einige meiner Erfahrungen. Vorführen lassen, negativ beschieden. Warum? Fahrzeug hat COC also muss Standardschild passen.

Auf meine Nachfrage warum ich denn vorstellig werden sollte wenn das Ergebnis schon vorher feststeht? Wir müssen dem Bürger ja die Möglichkeit geben! 
Dieses Land erstickt wirklich am Kleingedruckten.

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Ich frage mich manchmal, für was man den Stoiber seinerzeit nach Brüssel entsandt hat um der überbordenden Bürokratie Einhalt zu gebieten. Das wäre auch ein Job für mich gewesen. Bissle rumreisen, Arsch voll Geld kassieren, Stab von Mitarbeiter, repräsentatives Büro und Fahrzeug in der Heimat und in Brüssel, extra schwammige Formulierung der zu erreichende Ziele, null Ergebnisdruck oder Ergebniskontrolle.

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vor einer Stunde schrieb BWQ:

Auf meine Nachfrage warum ich denn vorstellig werden sollte wenn das Ergebnis schon vorher feststeht? Wir müssen dem Bürger ja die Möglichkeit geben! 

Heißt was? Wir geben dem Bürger die Gelegenheit, sich zu äußern? Und bei der Gelegenheit nützen wir die Gelegenheit, die vorher feststehende Ablehnung zu überreichen?

 

Es gibt so etwas wie "Verletzung des rechtlichen Gehörs." Hat nichts mit den Ohren zu tun, sondern damit, dass man nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Schade, dass das zitierte Statement nicht offiziell ist. Sonst könnte man ja schon fast was draus machen....

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vor 3 Stunden schrieb Driver A.J.:

Erstellen eines Gutachtens, in dem die maximale Größe des Kennzeichen festgestellt wird und das der Umbau der Kennzeichenmulde nicht "mit einfachen Mitteln" möglich ist.

Genau daran scheitert es mit 100% iger Sicherheit!!! Das schreibt dir KEIN Gutachter - Warum? Weil du den Heckdeckel ganz einfach bei Benz bestellen kannst!

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